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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerks­betrieb Kaiser Sanitär- und Heizungstechnik/Bauklempnerei, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Michael Kaiser,                Friedenstraße 4, 39112 Magdeburg, Telefon 0176/10180431, Fax 3212/3636368, Mail kaisershk@email.de. oder kaiserrmagdeburg@gmail.com (im folgenden kurz Firma Kaiser) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

1.4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.

1.5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Widerrufsrecht für Verbraucher

2.1. Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unterneh­merkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

 

3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

3.1. Vertragsschluß und Vertragssprache

3.1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Firma Kaiser, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Unverbindlich freibleibenden Kostenschätzung ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindlich befristete freibleibende Kostenschätzung und sendet dieses dem Kunden zu. Je nach Aufwand, kann die Firma Kaiser, eine Aufwandspauschale zur Erstellung der Kostenschätzung erheben, die als Rechnung vorab zu begleichen ist. Der Kunde hat sodann die Möglich­keit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht die Kostenschätzung gegenüber der Firma Kaiser zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Firma Kaiser ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluß eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindli­chen Auftragsbestätigung der Firma Kaiser kommt der Vertrag zwischen der Firma Kaiser und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Liefe­rung der Ware

3.1.2. Kostenschätzungen der Firma Kaiser gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in der Kostenschätzung ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

3.1.3. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Lieferung

3.2.1. Die Firma Kaiser liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3.3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. UsSt.und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rech­nung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt 3.1.1) werden 30% bis 60% der Auftragssum­me als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme fällig. Die Firma Kaiser stellt dem Kunden gegenüber hierzu vorher eine gesonderte Rechnung.

3.3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Firma Kaiser (nachfolgend: Vorbehaltsware).

3.3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Firma Kaiser bis zur Erfüllung sämtlicher Firma Kaiser gegen den Kunden zustehender Ansprü­che, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sicherge­stellt wird, daß die Zahlung an die Firma Kaiser erfolgt und daß das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne daß hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von der Firma Kaiser, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereig­nen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von der Firma Kaiser. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmer­kunde die Firma Kaiser unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die Firma Kaiser ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Firma Kaiser abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

Auf Verlangen von der Firma Kaiser hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der Firma Kaiser die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Kaiser Sanitär- und Heizungstechnik wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von der Firma Kaiser freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

3.4. Gewährleistung

3.4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

3.4.2 .Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die Firma Kaiser über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzliefe­rung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfaßt.

3.4.3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

 

3.5. Haftung

3.5.1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die Firma Kaiser nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Firma Kaiser dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel­mäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

4. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

4.1. Geltungsbereich/ Verweis

4.1.1. Es gelten die Regelungen unter 3. dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingun­gen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

4.2. Kosten

4.2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluß angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

4.2.2 Verbindliche Kostenschätzungen werden durch die Kaiser Firma Kaiser, nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

4.2.3. Ein vom Kunden gewünschte Kostenschätzung ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe der Kostenschätzung erforderlichen Leistungen, werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

4.2.4. Ergibt sich während der Reparatur, daß die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Repa­raturauftrages umfaßt waren.

4.2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

4.2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleis­tungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund einer verbindlichen Kostenschätzung aus­geführt, so genügt eine Bezugnahme auf die Kostenschätzung, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

4.3. Kündigung

4.3.1. Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Firma Kaiser zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die Firma Kaiser Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvolziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zah­lungsfrist zu.

4.4. Zahlungen

4.4.1. Zahlungen sind nach Abnahme, sofern nichts anderes vereinbart wird,sofort oder mit gewährter Frist und ohne Abzug fällig.    

4.4.2. Die Firma Kaiser kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.    

4.4.3. Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz  8 % über dem Basiszinssatz.

4.5. Mitwirkungspflichten

4.5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

4.5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschluß auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Ma­terialien und Betriebsstoffe bereitzustellen, und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Auftragsabwicklung nötig sind.

4.5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Firma Kaiser nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.

4.5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.                                                                           

4.6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

4.6.1 Die Angaben von der Firma Kaiser über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde etwas anderes vereinbart.

4.6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der Firma Kaiser nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaf­fungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

4.7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

4.7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

4.7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benut­zung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

4.8. Erweitertes Pfandrecht

4.8.1. Die Firma Kaiser steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

4.8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.9. Gewährleistung

4.9.1. Hat der Kunde ohne Einwilligung von der Firma Kaiser Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von der Firma Kaiser für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 

5. Schlußbestimmungen

 

5.1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: kaisershk@email.de

5.2. Die Firma Kaiser ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

5.3. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Firma Kaiser und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbrau­cher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

 

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

7694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

 

5.4. Die Firma Kaiser hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

5.5. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von der Firma Kaiser vereinbart.

5.6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, daß einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Kaiser Sanitär- und Heizungstechnik ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

 

   Michael Kaiser

Handwerksmeister

                             1/2024

 
 
 
 
 
 

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